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Im Rahmen der Gesundheitsreform (GKV-Modernisierungsgesetzes) sind Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig fachlich fortzubilden und der Kassenärztlichen Vereinigung alle fünf Jahre einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (§ 95d SGB V). Auch Fachärzte am Krankenhaus sind gesetzlich zur Fortbildung verpflichtet; Umfang und Inhalt dieser Fortbildung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss unter Beteiligung der Bundesärztekammer noch bestimmt (§ 137 SGB V). Die Fortbildung im Internet erhält ein immer größeres Gewicht, daher hier eine kleine nützliche Auswahl:
e-learning / CME
Der Datenbankeditor nimmt gerne weitere Angebote auf .
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